Neue Regelungen im Ausland

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    Im Ausland gibt es aktuell einige Änderungen bzw. Vorgänge, die den Funkbetrieb in den entsprechenden Ländern betreffen. In Belgien soll die Amateurfunkgenehmigung künftig das Format einer Kreditkarte aufweisen. Das hat die belgische Telekommunikationsbehörde BIPT angekündigt. Belgische Funkamateure müssen für den Vorgang nichts weiter veranlassen, informiert der belgische Amateurfunkverband UBA.

    Das Land Kroatien gehört nun zu einer kleinen Gruppe von Ländern, die Betrieb auf 40 MHz ermöglichen. Dragan, 9A6W, berichtet, dass ihm die nationale Telekommunikationsbehörde eine Experimental-Lizenz für den Bereich 40,660 MHz bis 40,700 MHz erteilt hat. Die Genehmigung ist ein Jahr gültig. Weitere entsprechende Frequenzzuteilungen haben in jüngster Zeit Irland, Slowenien und Südafrika erteilt. Im November wurde der Bandplan für Neuseeland aktualisiert. Interessanterweise gibt es darin noch immer eine Amateurfunkzuweisung für den Bereich 26,95 bis 27,3 MHz. Im Update wurde nun auch die 5-MHz-Zuweisung gestrichen – vorausgegangen waren militärische Interessen für diesen Frequenzbereich. Der neuseeländische Amateurfunkverband NZART arbeitet weiterhin daran, die Frequenzzuteilung bei 5 MHz auf Basis der WRC-15 wiederherzustellen. Auch die australische Regulierungsbehörde ACMA sagt „nein zu 60 m“ – Glenn, VK4DU, der Präsident der Radio Amateur Society of Australia (WIA), teilt mit, dass die nationalen Bemühungen um einen sekundären Zugang zum 60-m-Band erfolglos geblieben sind. Eine entsprechende Entscheidung der ACMA war am 7. Dezember vorausgegangen. Im Hintergrund für die Entscheidung dürften auch hier militärische Interessen bestehen: „Das Verteidigungsministerium hat dem ACMA nicht-öffentliche Informationen zur Verfügung gestellt, um seine Position weiter zu untermauern“, heißt es in einer Meldung.

    Über alle diese Informationen berichtet das britische Nachrichtenportal Southgate.

    Quelle: http://www.darc.de/nachrichten…ue-regelungen-im-ausland/