TKG- und EMVG-Beiträge für die Jahre 2017 und 2018 festgesetzt

Hallo,

mit einem weinenden und einem lachenden Auge schreibe ich diese Zeilen .
Das Forum für den OV E05 werde ich spätestens zum Ende des Jahres 2024 , vielleicht schon ab dem 1. Dezember 2024 schließen .
Damit war das Forum über 10 Jahre Online .

Es tut mir leid, aber das Forum ist leider in die Jahre gekommen
Gründe für diesen Schritt gibt es einige , hier nur ein paar :

1. wurde das Forum nicht bzw. sehr selten genutzt
2. die Software ist veraltet und müsste kostenintensiv auf den neuen Stand gebracht werden
3. die Serverkosten für die .info Domain fressen so allmählich mein Budget auf

Kosten und Softwareupdate hätte man noch in den Griff bekommen können , aber das Interesse neue Beiträge im Forum zu schreiben und mit anderen Interessenten zu teilen war die letzten Jahre gleich null . Das ist der Hauptgrund .

Die Domain https://e05.de bleibt weiterhin online, genauso wie die domain https://amateurfunk-lueneburg.de . Beide sind nicht von der Schließung betroffen

Die Registrierung für neue User ist ab sofort nicht mehr möglich .

Ich werde auch noch im Forum einstellen das alle User die ein halbes Jahr lang nicht nicht im Forum eingeloggt waren gelöscht werden . Ich denke dann bleiben noch eine Handvoll User über.

Sollte jemand Interesse haben die Domain zu übernehmen oder gar das Forum weiter zu führen kann er sich gern bei mir melden .

73 Martin DO2MAD
  • DARC

    Am 30. März ist im Bundesgesetzblatt die zwölfte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung erschienen. Darin wurden die TKG- und EMVG-Beiträge für die Jahre 2017 und 2018 festgelegt. Für das Jahr 2017 (2018) wurden 5,75 € (2,20 €) TKG- und 12,98 € (13,59 €) EMVG-Beitrag festgelegt, in Summe 18,73 € (15,79 €). Für beide Jahre fallen also 34,52 € insgesamt an. Funkamateure, die in beiden Jahren über eine Rufzeichenzuteilung verfügten, werden folglich eine Rechnung über 34,52 € erhalten.

    Beitragspflichtig sind jeweils Funkamateure, die in dem jeweiligen Zeitraum eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst besaßen. Die Funkamateure müssen entsprechende Beitragsforderungen erst bezahlen, nachdem die Beitragsbescheide von der Bundesnetzagentur zugestellt worden sind. Für jedes Jahr führt die BNetzA rückwirkend eine Neuberechnung der Einzelbeiträge durch, in der sich der Aufwand für die einzelnen Funknutzer widerspiegelt. Darüber informiert eine Vorstandsinformation auf der DARC-Webseite. Als Anlage finden Sie darin eine Tabelle über die Entwicklung der Beiträge der vergangenen Jahre. Zum Lesen loggen Sie sich bitte als Mitglied ein und gehen auf https://www.darc.de/nachrichten/vorstandsinformationen/.

    Quelle: http://www.darc.de/nachrichten…017-und-2018-festgesetzt/