Befristete Erlaubnisse für den Amateurfunkdienst verlängert

  • Im gestern veröffentlichten Amtsblatt 2022/24 hat die BNetzA dem Antrag des Runden Tisch Amateurfunk entsprochen und alle befristeten Erlaubnisse für den Amateurfunkdienst verlängert, deren Gültigkeit am 31.12.2022 ausgelaufen wäre.

    Im Einzelnen bedeutet dies:

    • 2-m-Band: Im Frequenzbereich 50,0 – 50,4 MHz dürfen Inhaber der Genehmigungs­klasse A auch 2023 mit maximal 750 Watt PEP senden, Inhaber der Genehmigungsklasse E mit 100 W PEP; Polarisation: horizontal. Im Frequenzbereich 50,4 – 52,0 MHz sind für die Klassen A und E maximal 25 W PEP zulässig. Contestbetrieb ist gestattet.
       
    • Im 4-m-Band ist nur für Inhaber der A-Lizenz Funkbetrieb im Frequenzbereich 70,150 – 70,210 MHz weiterhin zulässig. Die maximal zulässige Sendeleistung beträgt 25 W ERP, bei horizontaler Polarisation.
       
    • Im 160-m-Band gilt wie bisher die Erlaubnis, in den Frequenzbereichen 1850 – 1890 kHz und 1890 – 2000 kHz mit voller Sendeleistung gemäß der jeweiligen Lizenzklasse A (750 W PEP) oder E (100 W PEP) zu arbeiten; dies jedoch nur an Wochenenden. Ebenso ist nur während Wochenenden dort Contestbetrieb geduldet.
       
    • 13-cm-Band/6-cm-Band: In den Frequenzbereichen 2320 – 2450 MHz und 5650 – 5850 MHz dürfen Inhaber der Genehmigungsklasse E auch 2022 mit maximal mit 5 W PEP arbeiten, um eine Teilnahme am Funkbetrieb im Hamnet zu ermöglichen.

    Die Amtsblätter der Bundesnetzagentur können unter https://www.bnetza-amtsblatt.de/2022/ heruntergeladen werden.

    Quelle: http://www.darc.de/nachrichten…urfunkdienst-verlaengert/