Duldung auf 70 MHz und Rufzeichennutzung großzügiger gefasst

Hallo,

mit einem weinenden und einem lachenden Auge schreibe ich diese Zeilen .
Das Forum für den OV E05 werde ich spätestens zum Ende des Jahres 2024 , vielleicht schon ab dem 1. Dezember 2024 schließen .
Damit war das Forum über 10 Jahre Online .

Es tut mir leid, aber das Forum ist leider in die Jahre gekommen
Gründe für diesen Schritt gibt es einige , hier nur ein paar :

1. wurde das Forum nicht bzw. sehr selten genutzt
2. die Software ist veraltet und müsste kostenintensiv auf den neuen Stand gebracht werden
3. die Serverkosten für die .info Domain fressen so allmählich mein Budget auf

Kosten und Softwareupdate hätte man noch in den Griff bekommen können , aber das Interesse neue Beiträge im Forum zu schreiben und mit anderen Interessenten zu teilen war die letzten Jahre gleich null . Das ist der Hauptgrund .

Die Domain https://e05.de bleibt weiterhin online, genauso wie die domain https://amateurfunk-lueneburg.de . Beide sind nicht von der Schließung betroffen

Die Registrierung für neue User ist ab sofort nicht mehr möglich .

Ich werde auch noch im Forum einstellen das alle User die ein halbes Jahr lang nicht nicht im Forum eingeloggt waren gelöscht werden . Ich denke dann bleiben noch eine Handvoll User über.

Sollte jemand Interesse haben die Domain zu übernehmen oder gar das Forum weiter zu führen kann er sich gern bei mir melden .

73 Martin DO2MAD
  • BNetzA

    In ihrem Amtsblatt Nr. 11 vom 12. Juni 2024 hat die Bundesnetzagentur neue Verfügungen betreffend dem Amateurfunkdienst veröffentlicht. Die Verfügung Nr. 58/2024 sieht den befristeten Zugang im Frequenzbereich 70,15–70,21 MHz bis zum 31. Dezember 2024 vor. Funkamateuren der Klasse A wird Betrieb in allen Sendearten bei 12 kHz Bandbreite mit 25 W ERP mit horizontaler Antennenpolarisation gestattet. Die Verfügung ist auf Seite 706 im vollen Wortlaut nachzulesen.

    Weiterhin wurde die Verfügung 61/2024 zum Rufzeichenplan für den Amateurfunkdienst in Deutschland veröffentlicht. Die darin enthaltenen Regelungen gelten ab dem 24. Juni; die alte Verfügung Nr. 53/2024 aus dem Amtsblatt Nr. 8 vom 24. Juni 2024, S. 392ff. wird aufgehoben. Mit der neuen Verfügung hat die Behörde einige Punkte auf Wunsch des Runden Tisches Amateurfunk (RTA) überarbeitet. Die Zuweisung von Sonderrufzeichen wurde insgesamt großzügiger gefasst, z.B. Sonderrufzeichen für Jubiläen. Die Rufzeichenreihen DR1AA bis DR3ZZZ sind nun ausschließlich für Angehörige der Berechtigten, die nach der Digitalfunkrichtlinie BOS oder der Funkrichtlinie Funkanwendungen BOS (BOS-Funkrichtlinie) als BOS-Berechtigte anerkannt sind, vorgesehen. Weiterhin sind die Rufzeichenreihen DR4AA bis DR6ZZZ ausschließlich für Clubstationen von Notfunkgruppen privatrechtlicher Organisationen vorgesehen. Geeignete Nachweise sind in beiden Fällen zu erbringen. Ausführlich lesen Sie über die Zuteilung von Rufzeichen im Amtsblatt ab Seite 708. Leider wurde der Antrag des RTA auf die weitere Nutzung von 50 MHz für Funkamateure der Klasse E von der BNetzA abgelehnt. Der RTA ist darüber sehr enttäuscht, wird aber weiterhin Anträge dazu stellen, um ggf. (Duldungs-) Regelungen zu erzielen. Das Amtsblatt Nr. 11/2024 kann von der Webseite der Bundesnetzagentur als PDF-Datei heruntergeladen werden: https://www.bundesnetzagentur.…esse/Amtsblatt/start.html.

    Quelle: http://www.darc.de/nachrichten…ng-grosszuegiger-gefasst/