24. Juni 2024: Novellierte Amateurfunkverordnung (AfuV) in Kraft getreten

Hallo,

mit einem weinenden und einem lachenden Auge schreibe ich diese Zeilen .
Das Forum für den OV E05 werde ich spätestens zum Ende des Jahres 2024 , vielleicht schon ab dem 1. Dezember 2024 schließen .
Damit war das Forum über 10 Jahre Online .

Es tut mir leid, aber das Forum ist leider in die Jahre gekommen
Gründe für diesen Schritt gibt es einige , hier nur ein paar :

1. wurde das Forum nicht bzw. sehr selten genutzt
2. die Software ist veraltet und müsste kostenintensiv auf den neuen Stand gebracht werden
3. die Serverkosten für die .info Domain fressen so allmählich mein Budget auf

Kosten und Softwareupdate hätte man noch in den Griff bekommen können , aber das Interesse neue Beiträge im Forum zu schreiben und mit anderen Interessenten zu teilen war die letzten Jahre gleich null . Das ist der Hauptgrund .

Die Domain https://e05.de bleibt weiterhin online, genauso wie die domain https://amateurfunk-lueneburg.de . Beide sind nicht von der Schließung betroffen

Die Registrierung für neue User ist ab sofort nicht mehr möglich .

Ich werde auch noch im Forum einstellen das alle User die ein halbes Jahr lang nicht nicht im Forum eingeloggt waren gelöscht werden . Ich denke dann bleiben noch eine Handvoll User über.

Sollte jemand Interesse haben die Domain zu übernehmen oder gar das Forum weiter zu führen kann er sich gern bei mir melden .

73 Martin DO2MAD
  • News

    Am heutigen Montag, den 24. Juni, ist die novellierte Amateurfunkverordnung in Kraft getreten. Mit der überarbeiteten Verordnung gesteht der Gesetzgeber dem Amateurfunkdienst neue, zeitgemäße Möglichkeiten zu. Die AFuV regelt erstmals den Remotebetrieb für Funkamateure der Klasse A. Weiterhin gibt es mit der Einführung der neuen Einsteigerklasse N wieder drei Amateurfunkklassen. Die Prüfungsmodalitäten sind neu gestaltet und bauen nun aufeinander auf. Die erste Prüfung findet in Kürze auf der HAM RADIO in Friedrichshafen statt.

    Der Ausbildungsbetrieb wird durch die neue Verordnung vereinfacht, so genügt ein /T am eigenen Rufzeichen zur Kenntlichmachung des Ausbildungsbetriebs. Und auch Funkamateure der Klasse E können sich über erweiterte Befugnisse freuen, u.a. ist nun der Zugang zu den GHz-Bändern ab dem 23-cm-Band möglich. Über weitere Neuerungen berichtete der DARC bereits kurz nach Bekanntwerden in CQ DL 8/23 auf S. 5. Beachtenswert sind ferner die Verfügungen Nr. 58 und 61 der Bundesnetzagentur, erschienen im Amtsblatt Nr. 11 vom 12. Juni (https://www.bundesnetzagentur.…esse/Amtsblatt/start.html). Die novellierte AFuV wurde kürzlich am 4. Juni im Bundesgesetzblatt (BGBL 2024 I Nr. 175) veröffentlicht (www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/175/VO.html). Eine initiale Pressemitteilung aus 2023 des zuständigen Ministeriums finden Sie unter https://bmdv.bund.de/SharedDoc…mateurfunk-einfacher.html.

    Quelle: https://www.darc.de/nachrichte…g-afuv-in-kraft-getreten/