Display MoreWie im Bericht vom 4.12.23 bereits angedeutet, hat eine Plenarsitzung der WRC-23 am vergangenen Freitag (8.12.) den erarbeiteten Kompromiss angenommen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 9.1b, die Abarbeitung des Auftrags aus der Resolution 774 der vorherigen WRC-19, erledigt. Die Resolution ist damit „suppressed“, also niedergeschlagen, quasi gelöscht.
Die nunmehr verabschiedete Lösung besteht aus einer Fußnote in Artikel 5 der ITU Radio Regulations (VO Funk). Dort werden in der “Table of Frequency Allocations” die Administrationen für den Fall von Störungen des primären Radio Navigation Satellite Service (RNSS) im Frequenzbereich 1240–1300 MHz durch den Amateurfunk auf die ITU‑R Recommendation, M.2164 verwiesen. Die von manchen Ländern beabsichtigte verbindliche Umsetzung dieser Recommendation konnte vermieden werden. Nun hat sie stattdessen den Charakter einer Empfehlung, aus der sich die jeweiligen Verwaltungen bedienen können, falls Störungen des RNSS durch den Amateurfunk festgestellt werden.
Aus der Perspektive des Amateurfunks ist dies ein gutes Ergebnis. Während des Studienzyklus seit der der WRC-19 sah es lange nicht so aus, als ob man den Weiterbestand eines sinnvoll durchführbaren Funkbetriebs im 23-cm-Band sichern könnte. An dieser Stelle gilt der Dank vor allem der Bundesnetzagentur und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Die starke Unterstützung Deutschlands innerhalb der CEPT sowie während der WRC hat hier zweifelsohne einen merklichen Einfluss aufs Ergebnis gehabt. Bedauerlicherweise erfahren die Funkamateure in anderen Ländern selten einen solchen Beistand. In einer der nächsten Ausgaben von CQ DL werde ich detailliert zum „Action Item 9.1b“ berichten, ebenso zu den anderen Themen mit Amateurfunkbezug der noch bis Ende der Woche laufenden WRC.
Bernd Mischlewski DF2ZC
Referent Frequenzmanagement
Quelle: http://www.darc.de/nachrichten…nda-punkt-91b-23-cm-band/